Heizungsgesetz - steuermindernd geltend machen
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Heizungsgesetz - steuermindernd geltend machen

Sie sollten die Aufwendungen, die durch das Heizungsgesetz entstehen werden, steuermindens ansetzen, um die Kosten abzufedern. Dieses kann durch zwei Maßnahmen geschehen und Ihnen bis zu 40.000 EUR Steuerersparnis bringen.

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Trennen von Fahrzeugkosten bei Fahrtenbuch
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Trennen von Fahrzeugkosten bei Fahrtenbuch

Sie sollten bei Verwendung eines Fahrtenbuches, die Kfz-Kosten für jedes Fahrzeug sauber trennen, da sonst das Finanzamt das Fahrtenbuch verwerfen kann und somit Steuernachzahlungen entstehen können.

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Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (Achtung Umsatzsteuer)
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (Achtung Umsatzsteuer)

Rückwirkend seit dem 1.1.2022 sind alle Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäuser oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung von bis zu 30 kWp steuerbefreit. Somit sind auch alle Entnahmen entsprechend nicht mehr zu besteuern. Diese gilt auch für Entnahmen durch Ihren Dienstwagen (E-Fahrzeug).

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Mit Immobilien GmbH´s Steuern sparen (aber Achtung)
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Mit Immobilien GmbH´s Steuern sparen (aber Achtung)

Wenn Sie Immobilien anschaffen wollen, könnten Sie diese in Form einer GmbH gestalten. Sofern Sie nur die Immobilien verwalten, sprich die Miete einnehmen, können Sie bei der Besteuerung der GmbH die Gewerbesteuer auf 0 EUR kürzen und brauchen somit lediglich nur die Körperschaftsteuer mit 15% (zzgl. Solidaritätszuschlag) auf den Gewinn zahlen.


Gehen wir von eine(r)m Steuerpflichtige(n) mit einem Grenzsteuersatz von 42% aus, ist hier die Ersparnis der Einkommensteuer von 27% sehr interessant.

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E-Auto: THG Bonus steuerfrei beantragen
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

E-Auto: THG Bonus steuerfrei beantragen

Die Mineralölkonzerne sollen Emissionen einsparen. Das ist für diese Konzerne verpflichtend. Wird die Quote zur Einsparung nicht erfüllt, drohen dem Konzern Strafen.

Es gibt jetzt die Möglichkeiten, dass die Konzerne diesen Ausstoß von Treibhausgasen mit Emissionsguthaben, also Ihrer Einsparung an Emissionen, kompensieren, um die Straße zu umgehen. Seit 2022 dürfen Sie Ihre Emissionsguthaben verkaufen und bekommen einen THG Bonus. Dieser gilt für jedes Jahr erneut. Wenn Sie dieses Guthaben selber nicht verkaufen, gehört das Guthaben dem Bund. Also verschenken Sie nichts.

Wie können Sie diese Emissionsguthaben verkaufen?

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Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Besser wäre die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (kurz GWG genannt) ist ein selbständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand, der langfristig im Unternehmen verbleibt (Anlagevermögen). Warum geringwertig? Das Wirtschaftsgut gilt als GWG wenn es einen Anschaffungswert von 251 EUR bis 800 EUR aufweist.

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Dienstwagen rückwirkend steuerlich optimieren
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Dienstwagen rückwirkend steuerlich optimieren

Ab dem Jahr 2022 kann der Arbeitergeber ebenfalls rückwirkend für das ganze Jahr die Methode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils des Dienstwagens für den Arbeitnehmer wechseln, so dass dieses der Arbeitnehmer nicht mehr in der Steuererklärung vornehmen muss.

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Förderung Energetischer Sanierungen
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Förderung Energetischer Sanierungen

Seit dem 1.1.2020 werden vom Staat energetische Maßnahmen an dem eigenen selbstgenutzten Gebäude steuerlich besonders gefördert. Wie sieht die Förderung aus? Es können von von dem Maßnahmen 7% im Jahr des Bauabschlusses und 7% im drauffolgenden Jahr und Höchsten 14.000 EUR pro Jahr und im übernächsten Jahr 6% und höchsten 12.000 EUR direkt von der Steuer abgesetzt werden. Also insgesamt max. 40.000 EUR.

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Degressive Abschreibungen
Stephan Brockhoff Stephan Brockhoff

Degressive Abschreibungen

Denken Sie daran: Bei Anschaffungen in Ihrem Unternehmen, können Sie in dem Zeitraum von 2020 bis 2022 eine degressive Abschreibung von max. 25% nutzen. Mehr dazu lesen Sie im Tipp der Woche…

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