Trennen von Fahrzeugkosten bei Fahrtenbuch

Sie können die private Verwendung eine betrieblichen Fahrzeug mit der 1% Methode (ggf. reduziert bei E-Fahrzeugen) oder mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Wenn Sie sich die Mühe machen und ein Fahrtenbuch führen, dann sollten Sie bei der Aufzeichnung der Kfz-Kosten darauf achten, dass Sie die Kosten getrennt für jeder Fahrzeug aufzeichnen.

Warum ist das wichtig?

Aktuell ergibt sich bei Sachverhalten, bei denen z.B. die laufenden Kosten alle Tankbelege aller Fahrzeuge gesammelt verbucht wurden, folgendes Problem. Das Finanzamt verwirft das mühsam geführt Fahrtenbuch und nimmt die 1% Methode als Ermittlungsgrundlage. Warum? Es können die Bemessungsgrundlagen nicht excakt ermittelt werden. Dieses kann zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.

Bitte trennen Sie, bei Führung eines Fahrtenbuches, alle Kfz-Kosten nach Fahrzeugen. Buchen Sie Sie für jedes Fahrzeug z.B. die Tankbelege auf ein gesondertes Sachkonto in der Buchhaltung. Sonst kann bei einer späteren Betriebsprüfung eine Steuernachzahlung drohen.

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Heizungsgesetz - steuermindernd geltend machen

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Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (Achtung Umsatzsteuer)