Dienstwagen rückwirkend steuerlich optimieren
Wenn Sie vom Arbeitgeber einen Firmenwagen erhalten haben und diesen für private Fahrten sowie für die Fahrten zur Arbeitsstätte nutzen dürfen, müssen Sie in der Lohnabrechnung den geldwerten Vorteil versteuern. Hierbei wird üblicherweise die 1%-Regelung für private Fahrten und 0,03%-Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom Arbeitgeber vorgegeben.
Es kann natürlich sein, dass Sie mit der Fahrtenbuchmethode (hohe Anforderungen - besser ein elektronisches Fahrtenbuch als Nachweis) günstiger fahren. Sie durften bisher in Ihrer Einkommensteuererklärung von der 1%-Regelung zum Fahrtenbuch rückwirken wechseln und sich über den Einkommensteuerbescheid die Ersparnis erstatten lassen.
Ab dem Jahr 2022 kann der Arbeitergeber ebenfalls rückwirkend für das ganze Jahr die Methode für den Arbeitnehmer wählen, so dass dieses der Arbeitnehmer nicht mehr in der Steuererklärung vornehmen muss.
Bei der neuen Regelung kann der Arbeitgeber sind am Ende des Jahres das Fahrtenbuch vom Mitarbeiter geben lassen und die günstigste Methode für den Arbeitnehmer wählen bzw. prüfen, ob das Fahrtenbuch gewissenhaft geführt wurde. Sollte das Fahrtenbuch günstiger sein, brauch der Mitarbeiter nicht erst auf seinen Einkommensteuerbescheid warten, um die Vergünstigung zu erhalten.