Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Zum Jahresende möchten Sie vielleicht noch Ausgaben tätigen, um den Gewinn für die Besteuerung zu reduzieren. Hier müssen Sie bei Investitionen aufpassen. Größere Anschaffungen werden meist nur über mehrere Jahre kostenwirksam abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung werden diese Investition dann auch nur anteilig berücksichtigt. D.h. wenn Sie einen Gegenstand für 5.000 EUR netto anschaffen und dieses Wirtschaftsgut über 10 Jahre abgeschrieben wird, dann können Sie im Dezember nur 1/12 von 500 EUR (5.000 EUR durch 10 Jahres Nutzungsdauer) in Ansatz bringen. Das wären hier gerade mal 42 EUR.
Besser wäre die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (kurz GWG genannt) ist ein selbständig nutzbarer, beweglicher und abnutzbarer Gegenstand, der langfristig im Unternehmen verbleibt (Anlagevermögen). Warum geringwertig? Das Wirtschaftsgut gilt als GWG wenn es einen Anschaffungswert von 251 EUR bis 800 EUR aufweist.
Was ist der Vorteil?
Bei diesen GWG´s gilt eine vereinfachte Sofort-Abschreibung, d.h. Sie können den Gegenstand zu 100% noch im Dezember in Ansatz bringen. Wenn Sie also 799 EUR als Anschaffungskosten investiert haben, können Sie dann auch 799 EUR direkt absetzen. Im Gegensatz zum obigen Beispiel, wird der Gewinn dadurch weitaus höher reduziert.
Tipp:
Wenn Sie noch vor Weihnachten z.B. für Ihr Besprechungszimmer im Büro eine Sitzgarnitur von 8 Stühlen mit einem Preis von 399 EUR je Stuhl und einen Tisch mit 799 EUR Anschaffungskosten kaufen, so kann jeder Gegenstand im Grunde selbständig genutzt werden. Dass sich die Gegenstände in Farbe und Art gleichen, hindert Sie nicht daran, jeden Gegenstand anhand der Wertgrenzen einzeln zu prüfen. Da jeder Gegenstand in der Preisrange von 251 bis 800 EUR liegt, kann jeder Stuhl und der Tisch einzeln als GWG sofort abgeschrieben werden. Somit stehen Ihnen hier 3.991 EUR Ausgaben im Dezember zur Verfügung.