Mit Vorauszahlungen in die Krankenversicherung Steuern sparen
Wer Beiträge in die private Krankenversicherung zahlt oder freiwillig gesetzlich Krankenversichert ist, kann mit Beitragsvorauszahlungen Steuern sparen.
Bei dem Abzug von Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen, gibt es einen Höchstbetrag für den Abzug der gezahlten Beiträge. Nicht aber bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Hier ist die Basisversorgung nach Abzug steuerfreier Zuschüsse in voller Höhe abzugsfähig. Des Weiteren gilt das Zu- und Abflussprinzip. D.h. die gezahlten Beiträge werden in dem Jahr berücksichtigt, in dem die Zahlungen geleistet wurden. Somit können Sie durch Vorauszahlungen der Beiträge 2023, den Abfluss der abzugsfähigen Beiträge in das Jahr 2022 verlagern.
Warum ist es ein Vorteil, wenn im Folgejahr dann die Beiträge nicht mehr abgezogen werden können?
Es gibt hier zwei Vorteile:
Sollten Sie in einem Jahr höhere Einkünfte als im Nachfolgejahr erzielen, so können Sie mit der Verschiebung der Beitragszahlungen in das aktuelle Jahr mehr Steuern sparen. Diese hängt damit zusammen, dass der Steuersatz sich progressiv erhöht, d.h. je mehr Einkünfte Sie erzielen, umso höher ist der Steuersatz (bis zu einem Steuersatz von 42 %). Somit würden Sie in einem Jahr mit einem höheren Steuersatz mehr Steuern sparen.
Ein weiterer Vorteil kann darin liegen, dass Sie für ein Jahr die Liquidität schonen möchten. Auch wenn bei den Jahren der gleiche Steuersatz vorliegt, Sie aber in dem aktuellen Jahr z.B. Anschaffungen planen.