Förderung Energetischer Sanierungen
Seit dem 1.1.2020 werden vom Staat energetische Maßnahmen an dem eigenen selbstgenutzten Gebäude steuerlich besonders gefördert. Wie sieht die Förderung aus? Es können von von dem Maßnahmen 7% im Jahr des Bauabschlusses und 7% im drauffolgenden Jahr und Höchsten 14.000 EUR pro Jahr und im übernächsten Jahr 6% und höchsten 12.000 EUR direkt von der Steuer abgesetzt werden. Also insgesamt max. 40.000 EUR.
Geförderte Maßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden
- Wärmedämmung von Dachflächen und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenster und Außentüren
- Einbau und Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung von Heizungsanlagen, soweit diese älter als 2 Jahre sind
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Weitere Bestimmung:
- Bescheinigung (amtliches Muster) durch das ausführende Fachunternehmen
- im Zeitraum von 2020 bis 2030
- Vollständige Fertigstellung
- Sie sind bürgerlich-rechtlicher Eigentümer des selbstgenutzten Gebäudes
- Das Gebäude ist bereits älter als 10 Jahre
- Antrag erfolgt in der Einkommensteuererklärungen (bzw. Feststellungserklärung)