Degressive Abschreibungen

Profitieren Sie als Unternehmer von der degressiven Abschreibung in Höhe von max. 25% und sparen hiermit Steuern.

Für Anschaffungen nach dem 31.12.2019 bis  zum 31.12.2022 (wurde verlängert) dürfen Sie, als Unternehmer, Wirtschaftsgüter mit dem 2,5 fachen linearen  Abschreibungsbetrag max. 25% abschreiben (degressive Abschreibung / Afa). Diese wurde durch das Corona-Gesetz eingeführt.

Beispiel:
Sie investieren in eine Maschine in Höhe von 10.000 EUR. Die Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Somit dürfen Sie, unter obigen Voraussetzungen, den 2,5 fachen linearen Abschreibungsbetrag in Höhe von 12,5%  (100 / 8)  x  2,5 = 31,25%  max. 25% als degressive Afa ansetzen. Das wäre hier ein Verdoppelung der Abschreibung, die wiederum als Kosten die Steuern senkt. Sollten Sie dann noch die Voraussetzung für die Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 EstG erfüllen, so dürften Sie zusätzlich bis zu 20% Abschreibung in Anspruch nehmen. Somit können Sie in dem Anwendungsjahr die Steuer legal optimieren.

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