Lohnoptimierung - Geldkarten und Gutscheine
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern:innen etwas Gutes tun wollen und dieses möglichst steuerfrei erfolgen soll, dann können Sie Gutscheine bis zu einem Wert von 50 EUR ausgeben (z.B. Gutschein für Bücher oder Fittnessstudio). Hierbei sind folgende Voraussetzungen einzuhalten:
Voraussetzungen:
- Die Mitarabeiter dürfen mit dem Gutschein nur Waren oder Dienstleistungen erwerben
- Der Gutschein darf nur beim Arbeitgeber oder lokalen Akezptanzstellen (nicht Amazon) eingelöst werden
- Der Gutschein ist Zweckgebunden (Bezeichnung der Ware/ Dienstleistung) (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG)